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19. Januar 2012

Bewerbervorauswahl – nur eine Leistung der Headhunter

Der Begriff Headhunter stammt eigentlich aus dem „wilden Westen, wo er für die Kopfgeldjäger verwendet wurde, die auf eigene Rechnung Verbrecher jagten, um die Fangprämie zu kassieren. Der moderne Headhunter Düsseldorf und der Headhunter Berlin suchen ebenfalls nach einzelnen Personen. Nur sind das keine Verbrecher, sondern in der Regel hoch spezialisierte Arbeitskräfte. Und aus der Fangprämie wird beim Headhunter die Erfolgsprämie, die er für eine erfolgreiche Vermittlung in Rechnung stellen darf. Arbeitet er bei der Suche mit einem Headhunter Frankfurt, einen Headhunter München oder einem Kooperationspartner aus dem Ausland zusammen, muss er sich mit diesem die Provision teilen.

Anders schaut es mit den Aufwandsentschädigungen für besondere Zusatzleistungen aus. Sie können beim Headhunter Berlin oder beim Headhunter München beispielsweise dadurch anfallen, dass er für den Auftraggeber besondere Eignungstests zur Selektion der vorhandenen Bewerber durchführt. Im Ergebnis bekommt der Auftraggeber dann nur eine von ihm festgelegte Anzahl von möglichen Kandidaten für den neuen Job persönlich vorgestellt. Das setzt bei ihm Zeit frei, in der er sich seiner eigentlichen Geschäftstätigkeit oder dem Marketing widmen kann.

Als weitere Zusatzleistungen bieten die Headhunter Düsseldorf und die Headhunter Frankfurt auch die Prüfung der Reputation und die Überprüfung der Echtheit von vorgelegten Ausbildungsnachweisen und Arbeitszeugnissen an. Für solche Leistungen, die vor allem dann anfallen, wenn Positionen in höheren Managementebenen besetzt werden sollen, werden üblicherweise pauschale Entgelte vereinbart, die bei einem Kooperationsgeschäft immer der Headhunter bekommt, von dem sie auch durchgeführt werden. Die mit dem Auftraggeber zusammen erfolgende Erarbeitung eines detaillierten Anforderungsprofils ist dagegen eine Basisleistung, die über die Erfolgsprovision mit abgegolten wird.

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